Vorlage nach Art. 28 DSGVO · Stand: Mai 2026
Auftragsverarbeiter (im Folgenden „IP Beacon" oder „Auftragnehmer"):
Engelmann GmbH
Menglinghauser Str. 378 · 44227 Dortmund · Deutschland
Vertreten durch: Ulrich Engelmann (Geschäftsführer)
HRB 13743 Amtsgericht Dortmund · USt-ID DE201541777
Verantwortlicher (im Folgenden „Auftraggeber"):
[Name des Kunden]
[Anschrift]
Vertreten durch: [Name, Funktion]
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich Domain- und IP-Reputations-Monitoring auf der Plattform ip-beacon.com. Im Rahmen dieser Tätigkeit verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers bzw. dessen Nutzer als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO.
(2) Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des jeweiligen Hauptvertrags (Business-Plan-Abonnement). Sie endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags.
Bereitstellung des Monitoring-Dienstes für IP-Reputation, DNS-Konfiguration und E-Mail-Security der vom Auftraggeber zur Überwachung benannten Domains.
Primäre Verarbeitung in Deutschland (Hosteurope GmbH, Köln). Subprozessoren siehe § 8.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrags und auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Im Einzelnen:
Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrags für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen: [Name, E-Mail-Adresse]
Der Auftragnehmer setzt folgende technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um:
Der Auftragnehmer wird Daten nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Die Bereitstellung entsprechender Funktionen über die Account-Verwaltung des Auftraggebers gilt als dokumentierte Weisung.
Der Auftraggeber hat das Recht, sich von der Einhaltung dieses Vertrags durch den Auftragnehmer zu überzeugen. Dazu kann er Auskünfte verlangen oder vorab angekündigte Kontrollen vor Ort durchführen. Der Auftragnehmer unterstützt angemessen.
Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung folgender Subprozessoren zu:
| Subprozessor | Zweck | Standort |
|---|---|---|
| Hosteurope GmbH | Webhosting, Server, Datenbank-Speicherung | Deutschland |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungsabwicklung (nur bei kostenpflichtigen Plänen) | Irland (Verarbeitung), USA (Konzernmutter) |
| Google LLC (Public DNS) | DNS-over-HTTPS-Abfragen (öffentliche Domain-Namen, keine Personendaten) | USA (EU-US Data Privacy Framework) |
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber spätestens 30 Tage vor dem Hinzuziehen weiterer Subprozessoren oder einem Subprozessor-Wechsel informieren. Der Auftraggeber kann gegen die Hinzuziehung innerhalb dieser Frist widersprechen.
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Meldung erfolgt schriftlich oder elektronisch an den vom Auftraggeber benannten Ansprechpartner und enthält die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO geforderten Angaben.
Die Verarbeitung der Daten findet ausschließlich auf Grundlage und im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers statt. Weisungen sind grundsätzlich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber — spätestens mit Beendigung des Hauptvertrags — hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten.
Datenexport im JSON-Format ist über die Account-Funktionen jederzeit möglich. Löschung erfolgt automatisch nach 30 Tagen nach Account-Schließung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Sollten sich die Daten des Auftraggebers durch Anweisungen Dritter oder durch Beschlagnahmungen Dritter beim Auftragnehmer gefährdet sehen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.
(2) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Für eine rechtsverbindliche Unterzeichnung dieses AVV setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir senden Ihnen die ausfüllbare PDF-Fassung zu und regeln den weiteren Ablauf: